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Sind mündliche Vereinbarungen mit Geschäftskunden rechtlich ausreichend?

Hallo Leute,

im Geschäftsalltag werden ja Absprachen häufig schnell telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch getroffen. Gerade bei kleineren Aufträgen erscheint es oft unnötig, jede einzelne Vereinbarung ausführlich schriftlich festzuhalten. Problematisch kann es jedoch werden, wenn später unterschiedliche Erinnerungen darüber bestehen, was genau vereinbart wurde. Sind mündliche Vereinbarungen mit Geschäftskunden rechtlich ausreichend oder sollten geschäftliche Absprachen grundsätzlich schriftlich festgehalten werden?

Mündliche Vereinbarungen können grundsätzlich wirksam sein, sofern für den jeweiligen Vertrag keine besondere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Das bedeutet, dass auch ohne schriftlichen Vertrag ein verbindlicher Vertrag zustande kommen kann.

In der Praxis liegt das größere Problem häufig nicht bei der Wirksamkeit, sondern bei der späteren Beweisbarkeit der Vereinbarung. Wenn sich die Parteien über Preis, Leistungsumfang, Fristen oder zusätzliche Absprachen streiten, lässt sich eine rein mündliche Absprache oft nur schwer eindeutig nachweisen.

Deshalb ist es im Geschäftsverkehr sinnvoll, wichtige Punkte zumindest per E-Mail, Auftragsbestätigung oder kurzem schriftlichen Vertrag festzuhalten. Besonders Zahlungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Liefertermine, Haftungsfragen und Kündigungsregelungen sollten möglichst klar dokumentiert werden.

Bei Verträgen, für die das Gesetz ausdrücklich eine bestimmte Form verlangt, reicht eine mündliche Vereinbarung dagegen nicht aus. Für Unternehmen ist eine schriftliche Dokumentation daher meist die sicherere Lösung, auch wenn eine mündliche Vereinbarung rechtlich grundsätzlich möglich sein kann.