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Welche Behördengänge müssen vor einer Gründung erledigt werden?

Vor der Gründung eines Unternehmens stehen je nach Rechtsform, Tätigkeit und Branche verschiedene Behördengänge an. Nicht jede Anmeldung ist für jedes Unternehmen erforderlich, weshalb die notwendigen Schritte im Vorfeld geprüft werden sollten. Besonders bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten können zusätzliche Genehmigungen notwendig sein, bevor der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden darf.

Welche Behördengänge müssen vor einer Gründung erledigt werden und welche Anmeldungen sind dabei besonders wichtig?

Bei einem Gewerbebetrieb gehört die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt in der Regel zu den wichtigsten ersten Schritten.
Anschließend müssen die steuerlichen Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht werden, wozu insbesondere der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gehört.

Abhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße kann außerdem eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich sein.
Bei bestimmten handwerklichen Tätigkeiten muss zusätzlich geklärt werden, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer notwendig ist.

Gewerbliche Unternehmen werden grundsätzlich der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder bei Handwerksbetrieben der Handwerkskammer zugeordnet.
Auch die Anmeldung beziehungsweise Zuordnung zur zuständigen Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sollte bei der Gründung berücksichtigt werden.

Für bestimmte Branchen, etwa Gastronomie, Bewachung, Personenbeförderung oder einzelne zulassungspflichtige Berufe, können darüber hinaus besondere Erlaubnisse, Nachweise oder Genehmigungen vorgeschrieben sein.
Welche Behördengänge im konkreten Fall notwendig sind, hängt deshalb vor allem von Rechtsform, Tätigkeit, Beschäftigten und Standort des geplanten Unternehmens ab.

Ich würde zusätzlich früh prüfen, ob für die geplante Tätigkeit besondere Genehmigungen oder Nachweise erforderlich sind. Gerade bei erlaubnispflichtigen Gewerben kann es sonst passieren, dass zwar die allgemeine Anmeldung erledigt ist, der Betrieb aber trotzdem noch nicht starten darf. Außerdem sollte man sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen die zuständige Behörde verlangt, damit sich der Start nicht unnötig verzögert. Je nach Branche können dafür zum Beispiel Qualifikationsnachweise, Führungszeugnisse oder weitere Bescheinigungen notwendig sein.

Ach und ein Termin bei einer Gründungsberatung kann übrigens ebenfalls sinnvoll sein, weil sich die notwendigen Behördengänge je nach Rechtsform und Branche deutlich unterscheiden können. Hilfreich ist es außerdem, eine kleine Checkliste anzulegen und dort Finanzamt, Gewerbeamt, Kammer, Berufsgenossenschaft und mögliche Sondergenehmigungen nacheinander abzuhaken. Dabei sollte auch geprüft werden, welche Anmeldungen automatisch weitergeleitet werden und um welche Stellen man sich selbst kümmern muss. So lässt sich besser vermeiden, dass kurz vor dem geplanten Start noch eine wichtige Registrierung oder Genehmigung fehlt.